Wirtschafts-Service-Portal

Das WSP.NRW als zentrales digitales Zugangstor für die Wirtschaft

Ein wichtiger Baustein für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen war das Gewerbe-Service-Portal.NRW (GSP.NRW). Es wurde im Juli 2018 eingeführt. Die medienbruchfreie Abwicklung der darauf abgebildeten Prozesse gehörte von Anfang an zum Leistungsumfang des GSP.NRW.

Mit dem Wirtschafts-Portal-Gesetz (WiPG NRW), das zum 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, wurde das GSP.NRW zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW). Mit dem Gesetz wurde das WSP.NRW zum zentralen digitalen Zugangstor für die Wirtschaft in NRW.

In der folgenden Übersicht finden Sie mehr Informationen zu technischen Inhalten, der IT-Architektur von Online-Diensten und der Rechtsgrundlage.

Technische Inhalte des WSP.NRW

Sie möchten mehr über die unterschiedlichen technischen Funktionalitäten und Software-Komponenten des WSP.NRW erfahren? Hier finden Sie mehr Informationen über die IT-Architektur.

Einführung

Im Juli 2018 wurde das Gewerbe-Service-Portal.NRW (GSP.NRW) als ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in NRW geschaffen. Ein Schwerpunkt dieses Portals war die medienbruchfreie Abwicklung der darauf abgebildeten Prozesse.

Mit dem Wirtschafts-Portal-Gesetz (WiPG NRW), das zum 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, wurde das GSP.NRW zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW). Damit wurden verschiedene Vorgaben erfüllt: die Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG) der EU, die europäische Dienstleistungs- und Berufsanerkennungsrichtlinie (Service des Einheitlichen Ansprechpartners) sowie §§ 71 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG; Abwicklung von Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle).

Über das WSP.NRW werden die Verwaltungsleistungen sowohl im Frontend als auch über standardisierte Schnittstellen in einem medienbruchfreien Hin- und Rückkanal (Onlinezugangsgesetz-Reifegrad 3) für den Vollzug, für Unternehmen und für Gewerbetreibende bereitgestellt.

Die Umsetzung des WSP.NRW ist insbesondere in das Themenfeld Unternehmensführung und -entwicklung (UFE) des Onlinezugangsgesetzes (OZG) eingebettet. Das Themenfeld umfasst rund acht Lebenslagen beziehungsweise Unternehmenssituationen, die mit Umsetzungsprojekten in das WSP.NRW integriert werden können.

Verwaltungsleistungen für die Wirtschaft finden sich darüber hinaus auch in anderen Themenfeldern wie Umwelt, Steuern und Zoll sowie Mobilität und Arbeit. Damit ermöglicht das WSP.NRW auch Fachverfahren anzubinden – entsprechend der Vorgaben des Wirtschafts-Portal-Gesetzes NRW.

Aktuelle Zielsetzungen des WSP.NRW sind:

  • digitale, medienbruchfreie Abbildung von wirtschaftsbezogenen OZG-Leistungen
  • Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für digitale Leistungen der Wirtschaft
  • die Beschleunigung der OZG-Umsetzung mittels skalierbarer Digitalisierungsstraßen
  • die Beschleunigung und praktikable Gestaltung der Standardisierung mit dem Kerndaten- und Rechtsformmodell XUnternehmen (technologieneutrale Formatstandardisierung)
  • die Erzielung der Mit- und Nachnutzbarkeit der erstellten Softwarelösungen mittels der Nutzung von Open-Source-Technologien und deren skalierbare Bereitstellung in Rechenzentren der öffentlichen Verwaltung (Software as a Service: SaaS).

Beim eGovernment-Wettbewerb 2021 unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzleramts begeisterte das WSP.NRW mit seinem innovativen Ansatz gleich doppelt: Es wurde in den Kategorien „Bestes OZG- oder Registermodernisierungsprojekt 2021“ und „Publikumspreis 2021“ jeweils mit dem ersten Platz ausgezeichnet.

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