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Rechtsgrundlagen

Die Gewerbeordnung ist eine wichtige Grundlage für die Gewerbeausübung. Durch die Gewerbeordnung wird die im Grundgesetz verankerte Gewerbefreiheit inhaltlich bestimmt und beschränkt. Weitere Rechtsgrundlagen, die bei der Gewerbeausübung eine Rolle spielen, sind das Handwerksrecht, das Landesrecht NRW, das Bundesrecht sowie das EU-Recht.

Gewerberecht

Das Gewerberecht regelt, welche Berufe erlaubnispflichtig sind. Beispiele erlaubnispflichtiger Tätigkeiten sind die von Pfandleiherinnen/Pfandleiher, Bewacherinnen/Bewacher, Versteigererinnen/Versteigerer, Maklerinnen/Makler, Anlageberaterinnen/Anlageberater und Versicherungsvermittlerinnen/Versicherungsvermittler. Darüber hinaus bedürfen u. a. auch der Betrieb von Spielhallen und das Aufstellen von Automaten der Erlaubnis.

Daneben finden sich in der Gewerbeordnung Regelungen über sogenannte überwachungsbedürftige Gewerbe. Hierbei handelt es sich um Gewerbe, die keiner Genehmigung, wohl aber einer besonderen Überwachung bedürfen. Hierzu zählen beispielsweise der Gebrauchtwarenhandel mit bestimmten Warengruppen, Detekteien, Partnerschaftsvermittlungen, Reisebüros und Schlüsseldienste.

Darüber hinaus beinhaltet die Gewerbeordnung Regelungen zum Reisegewerbe sowie zu Messen und Märkten.

Bei der Gewerbeordnung handelt es sich um ein Bundesgesetz, das von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt wird. In Nordrhein-Westfalen sind durch die Zuständigkeitsverordnung jedoch weitestgehend die Kommunen für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig erklärt worden. Die oberste Fachaufsicht für den Bereich des Gewerberechts obliegt dem Ministerium.

Gewerbeordnung

Handwerksrecht

Das Handwerksrecht ist seit 1953 im Gesetz zur Ordnung des Handwerks, der Handwerksordnung, geregelt und bereits mehrfach geändert und den aktuellen Entwicklungen angepasst worden. Die letzte große Novellierung der Handwerksordnung erfolgte 2004 und implementierte die aktuelle Struktur im Handwerksrecht.

Die Handwerksordnung ist ein Bundesgesetz. Die Länder haben die Möglichkeit, über den Bundesrat bei Änderungen mitzuwirken. Dies gehört zu den Aufgaben des Referats, wie auch die Abstimmung von Rechtspositionen und Verfahren mit der Bundesregierung, anderen Bundesländern und den Handwerksverbänden.

Darüber hinaus nimmt das Referat die Aufsicht über die nordrhein-westfälischen Handwerkskammern insbesondere in Bezug auf Ausnahmegenehmigungen und Ausübungsberechtigungen zur Eintragung in die Handwerksrolle wahr. Diese Zuständigkeit ist 2006 durch die Verordnung über die Zuständigkeiten nach der Handwerksordnung und der EU/EWR-Handwerk-Verordnung auf die Handwerkskammern übertragen worden. Vor der Beantragung einer Ausübungsberechtigung oder Ausnahmegenehmigung wird eine kostenlose Beratung zu den Antragserfordernissen durch die zuständige Handwerkskammer empfohlen, denn auch die Ablehnung eines Antrags ist gebührenpflichtig.

Landesrecht NRW

Auf dem Portal recht.nrw.de finden Sie alle geltenden Rechtstexte des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Rechtsportal ist eine Serviceleistung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW).

Bundesrecht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht auf der Seite „Gesetze im Internet“ kostenlos zur Verfügung.

Auf der Internetseite des Bundesanzeigers können Sie zudem kostenlos und ohne Registrierung nach Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und anderen rechtlich relevanten Unternehmensnachrichten suchen.

EU-Recht

Über die Datenbank EUR-Lex erhalten Sie Zugang zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union. EUR-Lex ist eine Datenbank, auf der Sie unter anderem Verträge, internationale Abkommen, Rechtsvorschriften und Informationen zum Komplementärrecht finden.

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