Wirtschafts-Service-Portal

Erklärung zur Barrierefreiheit des Wirtschafts-Service-Portal.NRW

Diese Erklärung wurde am 09. November 2022 aktualisiert. Sie gilt für die Website service.wirtschaft.nrw sowie für alle auf dieser Seite bereitgestellten Formulare.

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, den Webauftritt service.wirtschaft.nrw barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Für das Land NRW gelten das Behindertengleichstellungsgesetz NRW und die Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW (BITV NRW).

Wie barrierefrei ist das Angebot der Website?

Zurzeit ist das Wirtschafts-Service-Portal.NRW nur teilweise nach den oben genannten Gesetzen und Verordnungen barrierefrei. Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.

Nicht barrierefreie Inhalte

Der Kontrast bei einigen Elementen ist zu gering oder die hinterlegten PDF-Dokumente sind nicht ausreichend barrierefrei. Des Weiteren fehlen zum Teil Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Objekte.

Im Einzelnen sind auf den Seiten und in den angebotenen Formularen vor allem folgende Barrieren vorhanden:

  1. Einige Formularfelder sind nicht mit ihren Labels so verknüpft, dass Assistenztechnologien wie z. B. Screen-Reader oder Voice-Control sie als zusammengehörig erkennen können.
  2. Bei Gruppen aus mehreren Radio- oder Check-Boxen sind deren Gruppen-Überschriften ebenfalls nicht so mit den einzelnen Elementen verknüpft, dass diese erkannt und mit vorgelesen oder ausgegeben werden können.
  3. Formularelemente wie Check-Boxen und Radio-Buttons sind darüber hinaus nicht gut sichtbar, da ihre Umrandung zu hell ist.
  4. Komplexere Formularelemente wie Auswahl-Menüs mit zusätzlicher Texteingabe (Combo-Box) sind mit der Tastatur nur eingeschränkt zu bedienen. Vor allem wiederholtes Löschen und Neuauswahl von Inhalten ist nicht möglich.
  5. Es gibt noch keine Sprung-Links, mit denen größere Inhaltsabschnitte wie z. B. Menüs oder Header-Links übersprungen werden können.
  6. Die Erhaltung der Barrierefreiheit – wenn Inhalte zum Beispiel als PDF heruntergeladen oder gespeichert werden können – ist nicht garantiert.
  7. Die Gliederung der Formularabschnitte durch Überschriften ist nicht immer so gegeben, dass die Liste dieser Überschriften eine sinnvolle Struktur ergibt, an der sich Menschen orientieren können.
  8. Die „Autocomplete“-Funktion bei Eingabe persönlicher Angaben ist noch nicht sicher möglich.
  9. Der Seitentitel der Formular-Unterseiten ist noch nicht aussagekräftig genug.
  10. Es gibt Link-Texte, die noch nicht Auskunft darüber geben, wohin der Link führt.
  11. Der Tastatur-Fokus ist an einigen Stellen nicht deutlich genug sichtbar.
  12. Sämtliche Statusmeldungen und Änderungsansagen sind für Screen-Reader-Nutzende nicht zugänglich.

Alle offenen Punkte werden in folgenden Versionen des Wirtschafts-Service-Portals behoben.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen?

Finden Sie zum Beispiel,

  • dass Inhalte dieser Seite schwer zugänglich sind,
  • dass Inhalte die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht BITV-2.0-konform sind,
  • dass Inhalte inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten
  • oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?

Dann können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Einheitlichen Ansprechpartners NRW wenden:

Geschäftsstelle des Einheitlichen Ansprechpartners NRW
c/o Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Deutschland

E-Mail: info@nrw-ea.de
Tel: +49 5231 71 3450
Fax: +49 5231 7182 3450

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle barrierefreie Informationstechnik

Schlichtungsverfahren / Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: +49 211 855 3451.

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