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Grundlagen zur Berufsanerkennung

Hier finden Sie Informationen für Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten und ihre Qualifikation anerkennen lassen wollen. Wer seinen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, kann die Gleichwertigkeit seiner Qualifikation mit einem deutschen Beruf beziehungsweise Abschluss prüfen lassen.

Berufliche Anerkennung

Für einige Berufe (sogenannte reglementierte Berufe) ist eine Anerkennung sogar verbindlich vorgeschrieben, um in Deutschland arbeiten zu können. In reglementierten Berufen brauchen Sie für die Ausübung des Berufs oder das Führen der Berufsbezeichnung eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation. Ohne eine Anerkennung dürfen Sie mit Ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland in diesen Berufen nicht arbeiten. In Deutschland gehören zu diesen Berufen etwa Ärztinnen und Ärzte, Erzieherinnen und Erzieher, Ingenieurinnen und Ingenieure, Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, Lehrerinnen und Lehrer oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Eine Liste der reglementierten Berufe befindet sich am Ende der Seite unter dem Abschnitt „Downloads zum Thema Berufsanerkennung“. Zudem können Sie in der Datenbank der Europäischen Kommission überprüfen, ob es sich bei Ihrem Beruf um einen reglementierten Beruf handelt, siehe hier.

In nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung für die Berufsausübung nicht vorgeschrieben. In diesen Berufen dürfen Sie sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben und arbeiten. Allerdings kann eine Bewertung Ihres Abschlusses dennoch hilfreich sein, um Arbeitgebern und Unternehmen Ihre ausländische Qualifikation verständlicher zu machen. Außerdem eröffnet sich Ihnen mit einem als gleichwertig anerkannten Abschluss der Zugang zu beruflichen Fortbildungen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetportal Anerkennung in Deutschland

Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Schulische und akademische Anerkennung

Ausländische Hochschulabschlüsse, die nicht zu einem reglementierten Beruf hinführen, regelt das Anerkennungsgesetz des Bundes nicht. Absolventinnen und Absolventen dieser Studiengänge können sich direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Um bessere berufliche Chancen in Deutschland zu haben, haben sie jedoch die Möglichkeit, ihren Hochschulabschluss durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten zu lassen, siehe hier.

Die Zuständigkeit für die Anerkennung von schulischen Zeugnissen, Bildungsnachweisen oder Diplomen ist in NRW auf verschiedene Behörden und Organisationen verteilt. Informationen zu den Zuständigkeiten finden Sie hier.

Zur Prüfung der Hochschulzulassungsberechtigung wenden sich ausländische Staatsangehörige mit ausländischen Bildungsabschlüssen direkt an die deutsche Hochschule ihrer Wahl. Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen nehmen in der Regel die Hochschulen vor. Bei bundesweiten Numerus-clausus-Fächern erfolgt die Bewertung über die Stiftung für Hochschulzulassung. Das Führen eines akademischen Grades ist landesrechtlich geregelt. Auskunft erteilt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur in NRW.

Berufsanerkennungsberatung

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung von einer Berufsanerkennungsberatung beraten zu lassen. Sie können dadurch Fehler beim Antrag oder Verzögerungen bei der Bearbeitung vermeiden.

Die Beratungsangebote sind kostenlos.

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung

Sie sind noch im Ausland? Dann können Sie für eine Erstberatung die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ anrufen oder anschreiben. Für eine vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren steht Ihnen die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) zur Verfügung. Die ZSBA hilft bei der Antragstellung. Sie berät zu Qualifizierungsmöglichkeiten und Arbeitsmarktperspektiven und begleitet Sie durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland.

IQ-Netzwerk NRW

Sie leben bereits in Nordrhein-Westfalen? Dann können Sie sich an das IQ-Netzwerk in NRW wenden. Die IQ-Beratungsstellen in NRW freuen sich, Sie auf Ihrem Weg in die berufliche Anerkennung zu unterstützen:

  • Wir begleiten Sie in den Verfahren zur Anerkennung Ihres Berufs- oder Studienabschlusses.
  • Wir informieren Sie über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.
  • Wir helfen bei der Vermittlung und Begleitung passender Maßnahmen, die zur
    Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses führen.

Externenprüfung

Wer im Ausland einen Beruf erlernt hat, kann seine beruflichen Qualifikationen in Deutschland anerkennen lassen. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ermöglicht es jedoch auch Beschäftigten, die schon länger ohne Abschluss in einem Beruf tätig sind, für diesen Beruf eine Prüfung abzulegen, ohne die gesamte Berufsausbildung durchlaufen zu müssen.

Make it in Germany

Das mehrsprachige Portal „Make it in Germany“ der Bundesregierung richtet sich an Fachkräfte aus dem Ausland. Es informiert Einwanderungsinteressierte, wie sie ihren Weg nach Deutschland erfolgreich gestalten können – von den Vorbereitungen im Herkunftsland bis zur Ankunft und den ersten Schritten in Deutschland.

Downloads zum Thema Berufsanerkennung

common.download:

Benutzerleitfaden zur Berufsqualifikation
(PDF, 236 Kb)
(PDF, 12.10 Mb)

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