In den meisten Fällen muss vor einer Geschäftsaufnahme ein Gewerbe beim Gewerbe- oder Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Für freiberufliche Tätigkeiten entfällt dieser Schritt – man sollte jedoch mit den STARTERCENTER bzw. dem Finanzamt abklären, ob man wirklich eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. Für mehr als 80% aller Gewerbemeldungen werden keine weiteren Zulassungen bzw. Erlaubnisse benötigt. Hier genügt das einfache Gewerbeanmeldeformular, welches hier in 6 Schritten abgebildet ist. Für die Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten sind Erlaubnisse bzw. Zulassungen erforderlich. So beispielsweise für Gaststätten und Hotels, Reisegewerbe, Makler, Finanzdienstleistungen und weitere Tätigkeiten. Weitere Hinweise hierzu sind über über den Behördenwegweiser, das örtliche Gewerbeamt oder den Einheitlichen Ansprechpartner verfügbar.
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Führen Sie hier bitte alle weiteren Tätigkeiten auf, die Sie mit Ihrem Betrieb neben Ihrer Schwerpunkttätigkeit eventuell ausüben.