Wirtschafts-Service-Portal
Illustration mit Menschen rund um den Computer und andere digitale Medien

Aktuelles: Entwicklung zum WIRTSCHAFTS-SERVICE-PORTAL.NRW (WSP.NRW)

Das WSP.NRW wird damit zum zentralen digitalen Zugangstor für die Wirtschaft in NRW ausgebaut. Gleichzeitig ist das WSP.NRW nun der Einheitliche Ansprechpartner NRW, der von der bei der Bezirksregierung Detmold angesiedelten Geschäftsstelle unterstützt wird. Nordrhein-Westfalen nimmt damit eine Vorreiterrolle ein und schafft mit dem WSP.NRW das bundesweit modernste Dienstleistungsportal für die Wirtschaft.

Was im Juli 2018 mit dem Gewerbe-Service-Portal.NRW für elektronisch medienbruchfreie Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen begann, entwickelt sich somit zu einer Plattform, über die künftig eine Vielzahl wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen länderübergreifend digital abgewickelt werden kann.
Der nächste große technische Schritt umfasst die Umstellung zu einem noch nutzerfreundlicheren Antragsportal. Dieses wird insbesondere Verwaltungsleistungen aus den Geschäftslagen "Unternehmen gründen, führen und schließen“ sowie „Grenzüberschreitende Dienstleistungen" enthalten und damit zielgenau auf die Bedürfnisse der Unternehmen im Rahmen ihrer erwerbswirtschaftlichen Betätigung ausgerichtet.
Insbesondere die Aussicht, das „Once-Only-Prinzip“ – also den Grundsatz der einmaligen Erfassung von Unternehmensdaten – effizient umzusetzen, verspricht Erleichterungen für Unternehmen.

Digitalisierungsstraßen zur Beschleunigung bei der OZG-Umsetzung

Mit unserem Konzept der Digitalisierungsstraßen schaffen wir im Wirtschafts-Service-Portal.NRW seit Anfang Juli die Grundlage für eine beschleunigte Umsetzung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG), aber auch der Single-Digital-Gateway-Verordnung der EU. Durch ein standardisiertes Konzeptvorgehen werden so wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen quasi „am Fließband“ digitalisiert.

Wir gehen hier bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für die Wirtschaft bundesweit neue Wege. Unsere Herangehensweise – der Einsatz eines Kerndatenmodells auf Formatebene – ist bundesweit einmalig und macht uns unabhängig von Software-Lösungen und -lizenzen. Auf diese Weise können wir zum 1. Februar 2021 eine Reihe wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen produktiv setzen. Hierbei wird es sich um gewerberechtliche Erlaubnisverfahren, die Eintragung in die Handwerksrolle, das Gründerstipendium sowie Verwaltungsleistungen rund um die Sondernutzung von Straßen handeln. Ab Januar 2021 werden in 6-8 Digitalisierungsstraßen Onlinedienste parallel vollintegriert bereitgestellt. Das beinhaltet die Anbindung an das Servicekonto.NRW, die Möglichkeit der Nutzung eines automatisierten Bezahldienstes (ePayBL) und die Einbindung eines medienbruchfreien elektronischen Rückkanals. Ab 2021 werden wir in der Lage sein, jährlich rund 250 Leistungen als Onlinedienste zu entwickeln und automatisiert im Portal per Knopfdruck bereitzustellen.
Durch das Kerndatenmodell können alle personen- und unternehmensbezogenen Daten über ein einheitliches Rechtsformmodell abgebildet werden. Die von Nordrhein-Westfalen entwickelte Standardisierung soll nun auch ab Januar 2021 nach einem entsprechenden Beschluss der Amtschef- und Wirtschaftsministerkonferenz im Frühsommer 2020 für einen bundesweiten Rollout verwendet werden.

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